Hausordnung der Ferienwohnung Klara/ Sorgfaltspflichten

Liebe Gäste!

 

 

Den Urlaub den Sie hier verbringen ist in einer privaten Ferienwohnung. Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben die Wohnung einzurichten und hoffen, dass Sie einen schönen und erholsamen Urlaub verbringen.

 

Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein.

 

 

Allgemein:

 

Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich bitte an uns.
Wenn etwas Ihrer Meinung nach nicht in Ordnung sein sollte, zögern Sie nicht es uns mitzuteilen.

 

Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte auch Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen einhalten.

 

 
Beim Verlassen der Wohnung:

 

Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen um Schäden durch Unwetter zu vermeiden.
Bitte achten Sie beim Verlassen der Wohnung darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist.

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

 

Beschädigung:

 

Falls Ihnen mal etwas kaputt gehen sollte, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir bestätigen Ihnen den entstandenen Schaden für Ihre Versicherung.
 
 
Haustiere:

Haustiere bis 15 kg nach Rücksprache.
 
 
Küche:

 

Bitte räumen Sie das Geschirr nur in sauberen und trockenem Zustand wieder in die Schränke. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die benutzt wurden.

 

 

Bad:

 

Bitte keine Hygieneprodukte und auch keine Essensreste in der Toilette entsorgen.

 

 

Müll:
 

In unserer Region ist es üblich den Müll zu trennen. Wir trennen Restmüll, Plastik, Papier und Biomüll.

 

 

Rauchen:

 

Das Rauchen in unserer Ferienwohnung ist grundsätzlich nicht erwünscht. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir dies Ihnen zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten.

 

 

Abreisetag:

 

Die Wohnung ist besenrein zu verlassen.

Geschirr, Töpfe etc. sollten aufgewaschen, abgetrocknet und eingeräumt sein.

Denken Sie bitte daran den Kühlschrank auszuräumen und den Mülleimer zu leeren.

 

 

Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.

 

 

Sorgfaltspflichten:

 

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandeten Punkte nicht zu.